Festival- und Zeltplatzordnung

Das Bike- und Rockfestival in Limberg ist bekannt für seine friedliche und stressfreie Atmosphäre. Damit das so bleibt und wir Euch alle auch im nächsten Jahr wieder herzlich willkommen heißen können, beachtet bitte folgende Regeln:

1. Auf dem Veranstaltungsgelände gilt das Jugendschutzgesetz. Jugendliche unter 16 Jahre kommen nur mit Aufsichtsperson oder Vollmacht eines Erziehungsberechtigten in die Veranstaltung. Jugendliche von 16 und 17 Jahren können ohne Aufsichtsperson oder Vollmacht bis 24 Uhr auf dem Festgelände bleiben und müssen es dann verlassen!
2. Bei diesem Bike- und Rockfestival kann es aufgrund der Lautstärke zu möglichen Hör- und Gesundheitsschäden kommen. Es wird empfohlen, einen Gehörschutz zu tragen.
3. Das Mitbringen von Glasbehältern auf das Festivalgelände ist verboten, von Dosen, Plastikkanistern und -flaschen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Waffen, Hunden, ist generell untersagt. Die Benutzung von Getränken auf dem Zeltplatz, insbesondere in Glasflaschen und Glasbehältern erfolgt auf eigene Gefahr.
4. Das Verbreiten extremistischer Parolen und das Tragen entsprechender Symbole und Kleidung ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände, vom Parkplatz und vom Zeltplatz.
5. Beim Einlass kann eine Sicherheitskontrolle stattfinden, bei der der Ordnungsdienst angewiesen ist, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Bei Beschädigung der Einzäunung oder sonstiger Anlagen des Veranstalters erfolgt der Platzverweis und eine strafrechtliche Verfolgung!
6. Der Veranstalter übt das Haus- und Ordnungsrecht aus. Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund zu verwehren, bleibt dem Veranstalter gegen Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, vorbehalten.
7. Das Mitbringen von Tonbandgeräten, Film- und Videokameras, sowie Camcordern ist nicht gestattet. Ton- und Filmaufnahmen, auch für den privaten Gebrauch, sind untersagt. Verstöße werden strafrechtlich verfolgt. Das Mitbringen von Fotokameras ist erlaubt.
8. Jeder Besucher erklärt sich mit der Veröffentlichung von Bildmaterial einverstanden, welches von Presse und Veranstaltern auf dem Festivalgelände aufgenommen wird.
9. Vertragliche Beziehungen kommen durch den Erwerb der Eintrittskarte ausschließlich zwischen dem Erwerber und Inhaber der Eintrittskarte und dem Veranstalter zustande. Der Erwerb von Eintrittskarten zwecks Weiterverkaufs ist verboten.
10. Zurücknahme der Eintrittskarte nur bei Absage der Veranstaltung. Es wird nur der Nennwert der Eintrittskarte erstattet.
11. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und/oder terminlich zu verlegen. Rückerstattungsanspruch aus dem oben genannten Grund auf den Nennwert der Eintrittskarte besteht nur bis zum Veranstaltungsbeginn.
12. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern.
13. Beim Parken beachten Sie bitte die Hinweise der Ordnungskräfte sowie die gesetzlichen Bestimmungen der StvO. An- und Abfahrt und das Parken während der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.
14. Der Veranstalter haftet nicht für gestohlenes, oder verloren gegangenes Eigentum. Achtet auf Eure Wertsachen !!
15. Gewalt – wollen wir nicht! Gewaltbereitschaft- oder –anwendung führt zum sofortigen Platzverweis und kann strafrechtliche Verfolgung nach sich ziehen!
16. Wir bitten um Beachtung sämtlicher Hinweisschilder.
17. Werbung für Dritte ist den Besuchern nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Veranstalters gestattet.
18. Holzkohlegrills sind grundsätzlich gestattet. Bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe 3 und 4 ist der Gebrauch von Holzkohlegrills untersagt. Offenes Feuer ist generell strengstens untersagt und wird mit sofortigem Platzverweis geahndet!
19. Ab 03.00 Uhr ist auf dem Zeltplatz Nachtruhe. Musik aus Verstärkeranlagen oder andere ruhestörende Geräusche sind ab 03.00 Uhr zu unterlassen. Stromversorgungsaggregate des Veranstalters unterliegen dieser Regelung nicht.
20. Zelten außerhalb des Zeltplatzes und Wild-Campen ist untersagt.
21. Leise, schallgedämmte Generatoren/Aggregate dürfen auf dem Zeltplatz benutzt werden, wenn ihr pro Aggregat einen Feuerlöscher (mind. 2kg) mit euch führt. Allerdings müssen diese Generatoren/Aggregate aus Rücksicht auf andere Zelter & Anwohner zwischen 03.00 Uhr nachts und 09.00 Uhr morgens ausgeschaltet werden. Es darf nur eine maximale Spritmenge von 5 Litern mit auf den Zeltplatz gebracht werden. Das Nachholen von weiteren 5 Litern ist jederzeit erlaubt. Bei ausgerufener Waldbrandwarnstufe 3 und 4 ist die Benutzung von Aggregaten untersagt.
22. Randalieren, vorsätzliche Ruhestörung, aggressives Verhalten wird mit sofortigem Ausschluss vom gesamtem Festivalgelände (inklusive Zeltplatz) geahndet.
23. Der Zeltplatz ist spätestens am Sonntag bis 18:00 Uhr zu räumen.
24. Das Mitführen von Tieren jeglicher Art ist sowohl auf dem Zeltplatz, wie auch auf dem Festival-Gelände verboten.
25. Das Urinieren an nicht dafür vorgesehene Stellen ist zu unterlassen. Bitte nutzt dafür die ausreichend aufgestellten Toiletten-Anlagen. Für Schäden an den Toilettenanlagen haftet der Verursacher, für Schäden an gemieteten Toiletten haftet der Mieter.
26. Angefallener Müll ist auf dem Festival- und Zeltplatzgelände in die dafür vorgesehenen Müllsäcke zu entsorgen.
27. PKWs dürfen auf die dafür vorgesehenen Zeltplätze fahren und abgestellt werden. Unmittelbar dahinter kann gezeltet werden. Es ist nicht gestattet den Motor auf dem Zeltplatz laufen zu lassen. Weiterhin ist es nicht gestattet mit dem Auto auf dem dem Zeltplatz während des Festivals zu fahren(außer zur An- und Abreise).
28. Zur optimalen Ausnutzung des Zeltplatzes ist es nötig, die Zelte möglichst nah aneinander aufzubauen. Den Anweisungen des Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
29. Das Mitbringen von Wohnungseinrichtungen, insbesondere von Sofas, Sesseln, Baumaterial und Sperrmüll ist nicht gestattet.
30. Die Teilnahme mit und die Benutzung von motorgetriebenen und sonstigen Fahrzeugen auf dem Festivalgelände, dem Zeltplatz und während der Ausfahrt erfolgt auf eigene Gefahr. Jegliche Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Den Anweisungen der Sicherheitskräfte ist unbedingt Folge zu leisten.

Wir wünschen Euch eine gute Anfahrt und viel Spaß! Feiert Party und bleibt sauber! Vermeidet Ärger und Stress. Falls es doch Probleme geben sollte, wendet Euch an die Security oder die Leute am Einlass.

Die Limberger